Vertragsbedingungen der Schwimmschule Niendorf des Niendorfer TSV von 1919 e.V.

  1. Mit der Online-Anmeldung zu einem Schwimmkurs kommt noch kein Schwimmkursvertrag zustande, sondern erst nach Einzug des Kursbetrages. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB). Der Preis und die Daten der einzelnen Unterrichtseinheiten sind verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Schwimmtrainer.
  2. Die Schwimmschule Niendorf behält sich vor, einen geplanten Kurs aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei technischen Defekten der Schwimmbadanlage oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern vor. In diesem Fall wird die Schwimmschule Niendorf nach Wahl des Kunden entweder das entrichtete Kursentgelt erstatten oder den Schwimmschüler, soweit möglich, auf einen anderen Kurs umbuchen. Kurse, die aufgrund der Pandemie nicht stattfinden können, werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.
  3. Es werden unterschiedliche, aufeinander aufbauende Kurse angeboten. Ein Kurs besteht in der Regel aus 10 bis 12 Einheiten à 30 bzw. 45 Minuten.
  4. Das Kursentgelt wird ca. 7 Tage vor Kursbeginn eingezogen. Im Fall einer Überbuchung des Schwimmkurses wird die Schwimmschule Niendorf nach Wahl des Kunden entweder das entrichtete Kursentgelt erstatten oder den Schwimmschüler, soweit möglich, auf einen anderen Kurs umbuchen. Die Schwimmkurse finden, mit Ausnahme des Kurses „Eltern/Kind Seepferdchen“, ohne Begleitung statt.
  5. Die Nichtteilnahme an dem gebuchten Schwimmkurs berechtigt weder zu einer Erstattung des entrichteten Entgelts noch zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheiten. Ist der Schwimmschüler aufgrund einer durch ein Attest nachgewiesenen Krankheit an der Teilnahme gehindert, wird die Schwimmschule Niendorf das entrichtete Kursentgelt für diesen Kurs anteilig erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sowie das Attest umgehend, spätestens 14 Tage nach Krankheitsende, an den Niendorfer TSV, Schwimmschule Niendorf, Bondenwald 14c, 22453 Hamburg zu senden.
  6. Fällt eine Unterrichtseinheit beispielsweise aufgrund einer Erkrankung des Schwimmlehrers oder wegen technischer Defekte der Schwimmbadanlage aus, wird die Unterrichtseinheit zu einem späteren Termin nachgeholt. Sollte die Schwimmschule Niendorf keinen Termin für die Nachholung der ausgefallenen Unterrichtseinheit anbieten können, wird das Entgelt für diese Unterrichtseinheit anteilig erstattet.
  7. Jeder Schwimmschüler muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen. Mit dem Erscheinen zur Schwimmstunde wird bestätigt, dass der Schwimmschüler keine schwerwiegenden, einer Teilnahme an dem Schwimmkurs entgegenstehenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen) hat und gesund ist. Kommt ein Schwimmschüler trotz ansteckender Krankheit (z. B Bindehautentzündung, starke Erkältung), kann der Schwimmlehrer den Schwimmschüler von der Teilnahme an der Unterrichtseinheit ausschließen. Diese Unterrichtseinheit gilt als abgehalten.
  8. Mit Abschluss des Schwimmkursvertrages erkennt der Kunde diese Vertragsbestimmungen sowie die im Bad ausgehängte Bade- und Corona-Hygieneordnung an. Diese Vertragsbestimmungen und die Badeordnung gelten auch für etwaige weitere Schwimmkursverträge zwischen dem Kunden und der Schwimmschule Niendorf.
  9. Die persönlichen Daten des Kunden und des Schwimmschülers sowie die Daten des Kontoinhabers werden von der Schwimmschule Niendorf zum Zweck der Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen gespeichert und verarbeitet.

Stand: September 2021