Haus- und Badeordnung der Schwimmschule Niendorf des Niendorfer TSV von 1919 e.V.

  1. Diese Haus- und Badeordnung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, der Abwehr von Gefährdungen und der allgemeinen Sicherheit. Sie ist lediglich ein Rahmen, innerhalb dessen die gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich ist.
  2. Mit der Teilnahme an einem Kurs oder durch das Zustandekommen eines Nutzungsvertrages erkennt jeder Gast/Nutzer diese Haus- und Badeordnung an.
  3. Das Personal der Schwimmschule Niendorf oder der Nutzer ist verpflichtet, auf die Einhaltung der aufgeführten Anordnungen zu achten und diese durchzusetzen. Allen Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde können unter Verlust ihres Eintrittsgeldes aus dem Bad verwiesen werden.
  4. Schwimmgruppen dürfen das Bad nur unter Aufsicht autorisierter Betreuer benutzen. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.
  5. Das Begleit- und Betreuungspersonal ist verpflichtet, das Aufsichtspersonal zu unterstützen. Eine der jeweiligen Begleitpersonen verlässt als letzte das Bad.
  6. Vor dem Betreten des Badebetriebes sind die Duschgelegenheiten zu benutzen. Nur gründliche Körperreinigung ohne Badebekleidung erfüllt die nötigen hygienischen Voraussetzungen zur Benutzung des Bades. Die Verwendung von Seife und Shampoo ist im Beckenbereich verboten, desgleichen auch die vorherige Benutzung von Salben, Bräunungsmitteln u.a.
  7. Badbenutzer, die an Corona-Symptomen, Hauterkrankungen, Ohreninfektionen, Fußpilz u.Ä. leiden, dürfen das Bad nicht benutzen. Pflaster auf kleineren, verheilten Wunden sind vor dem Betreten des Wassers zu entfernen.
  8. Der Badebereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  9. Schwimmer mit Epilepsie oder anderen Anfallsleiden dürfen nur in Begleitung eines jeweils eigenen Betreuers in das Becken.
  10. Das Mitbringen von Thermo- oder Glasflaschen ist verboten.
  11. Laufspiele am Beckenrand und Turnen an den Geländern sind gefährlich und deshalb nicht erlaubt. Dieses gilt auch für das Stehen oder Laufen auf den Bänken.
  12. Im gesamten Bereich des Bades ist das Rauchen verboten.
  13. Personen im berauschten Zustand (Alkohol, Drogen, o.ä.) ist jegliche Benutzung des Bades verboten.
  14. Das Springen vom Beckenrand ist nur unter Aufsicht gestattet.
  15. Jeder Gast hat selbst auf seine Wertgegenstände zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keinerlei Haftung übernommen.
  16. Bei Verschmutzungen im Bewegungsbad oder den Umkleideräumen ist sofort das Personal der Schwimmschule Niendorf zu verständigen.
  17. Die gestellten Schwimm- und Spielhilfen sind ordentlich und pfleglich zu behandeln und nach Ende der Badezeit/Schwimmzeit an den dafür vorgesehenen Plätzen zu sammeln. Bei vorsätzlichen Beschädigungen kann Schadenersatz gefordert werden.

Stand: September 2021