Einwilligung zu den Vertragsbedingungen, Ordnungen, Schutzkonzepten und den organisatorischen Abläufen der Schwimmschule Niendorf des Niendorfer TSV von 1919 e.V.

Ich erkläre per Klick-Zustimmung mein Einverständnis mit folgenden Vertragsbedingungen, Ordnungen, Schutzkonzepten und organisatorischen Abläufen des Niendorfer TSV von 1919 e.V. – im Folgenden Schwimmschule Niendorf:

Vertragsbedingungen
1. Mit der Online-Anmeldung zu einem Schwimmkurs kommt noch kein Schwimmkursvertrag zustande, sondern erst nach Einzug des Kursbetrages. Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB). Der Preis und die Daten der einzelnen Unterrichtseinheiten sind verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Schwimmtrainer.

2. Die Schwimmschule Niendorf behält sich vor, einen geplanten Kurs aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei technischen Defekten der Schwimmbadanlage oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern vor. In diesem Fall wird die Schwimmschule Niendorf nach Wahl des Kunden entweder das entrichtete Kursentgelt erstatten oder den Schwimmschüler, soweit möglich, auf einen anderen Kurs umbuchen. Kurse, die aufgrund der Pandemie nicht stattfinden können, werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.

3. Es werden unterschiedliche, aufeinander aufbauende Kurse angeboten. Ein Kurs besteht in der Regel aus 10 bis 12 Einheiten à 30 bzw. 45 Minuten.

4. Das Kursentgelt wird ca. 7 Tage vor Kursbeginn eingezogen. Im Fall einer Überbuchung des Schwimmkurses wird die Schwimmschule Niendorf nach Wahl des Kunden entweder das entrichtete Kursentgelt erstatten oder den Schwimmschüler, soweit möglich, auf einen anderen Kurs umbuchen. Die Schwimmkurse finden, mit Ausnahme des Kurses „Eltern/Kind Seepferdchen“, ohne Begleitung statt.

5. Die Nichtteilnahme an dem gebuchten Schwimmkurs berechtigt weder zu einer Erstattung des entrichteten Entgelts noch zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheiten. Ist der Schwimmschüler aufgrund einer durch ein Attest nachgewiesenen Krankheit an der Teilnahme gehindert, wird die Schwimmschule Niendorf das entrichtete Kursentgelt für diesen Kurs anteilig erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sowie das Attest umgehend, spätestens 14 Tage nach Krankheitsende, an den Niendorfer TSV, Schwimmschule Niendorf, Bondenwald 14c, 22453 Hamburg zu senden.

6. Fällt eine Unterrichtseinheit beispielsweise aufgrund einer Erkrankung des Schwimmlehrers oder wegen technischer Defekte der Schwimmbadanlage aus, wird die Unterrichtseinheit zu einem späteren Termin nachgeholt. Sollte die Schwimmschule Niendorf keinen Termin für die Nachholung der ausgefallenen Unterrichtseinheit anbieten können, wird das Entgelt für diese Unterrichtseinheit anteilig erstattet.

7. Jeder Schwimmschüler muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen. Mit dem Erscheinen zur Schwimmstunde wird bestätigt, dass der Schwimmschüler keine schwerwiegenden, einer Teilnahme an dem Schwimmkurs entgegenstehenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen) hat und gesund ist. Kommt ein Schwimmschüler trotz ansteckender Krankheit (z. B Bindehautentzündung, starke Erkältung), kann der Schwimmlehrer den Schwimmschüler von der Teilnahme an der Unterrichtseinheit ausschließen. Diese Unterrichtseinheit gilt als abgehalten.

8. Mit Abschluss des Schwimmkursvertrages erkennt der Kunde diese Vertragsbestimmungen sowie die im Bad ausgehängte Bade- und Corona-Hygieneordnung an. Diese Vertragsbestimmungen und die Badeordnung gelten auch für etwaige weitere Schwimmkursverträge zwischen dem Kunden und der Schwimmschule Niendorf.

9. Die persönlichen Daten des Kunden und des Schwimmschülers sowie die Daten des Kontoinhabers werden von der Schwimmschule Niendorf zum Zweck der Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen gespeichert und verarbeitet.

Haus- und Badeordnung der Schwimmschule Niendorf
1. Diese Haus- und Badeordnung dient der Aufrechterhaltung der Ordnung, der Abwehr von Gefährdungen und der allgemeinen Sicherheit. Sie ist lediglich ein Rahmen, innerhalb dessen die gegenseitige Rücksichtnahme selbstverständlich ist.

2. Mit der Teilnahme an einem Kurs oder durch das Zustandekommen eines Nutzungsvertrages erkennt jeder Gast/Nutzer diese Haus- und Badeordnung an.

3. Das Personal der Schwimmschule Niendorf oder der Nutzer ist verpflichtet, auf die Einhaltung der aufgeführten Anordnungen zu achten und diese durchzusetzen. Allen Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde können unter Verlust ihres Eintrittsgeldes aus dem Bad verwiesen werden.

4. Schwimmgruppen dürfen das Bad nur unter Aufsicht autorisierter Betreuer benutzen. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

5. Das Begleit- und Betreuungspersonal ist verpflichtet, das Aufsichtspersonal zu unterstützen. Eine der jeweiligen Begleitpersonen verlässt als letzte das Bad.

6. Vor dem Betreten des Badebetriebes sind die Duschgelegenheiten zu benutzen. Nur gründliche Körperreinigung ohne Badebekleidung erfüllt die nötigen hygienischen Voraussetzungen zur Benutzung des Bades. Die Verwendung von Seife und Shampoo ist im Beckenbereich verboten, desgleichen auch die vorherige Benutzung von Salben, Bräunungsmitteln u.a.

7. Badbenutzer, die an Corona-Symptomen, Hauterkrankungen, Ohreninfektionen, Fußpilz u.Ä. leiden, dürfen das Bad nicht benutzen. Pflaster auf kleineren, verheilten Wunden sind vor dem Betreten des Wassers zu entfernen.

8. Der Badebereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

9. Schwimmer mit Epilepsie oder anderen Anfallsleiden dürfen nur in Begleitung eines jeweils eigenen Betreuers in das Becken.

10. Das Mitbringen von Thermo- oder Glasflaschen ist verboten.

11. Laufspiele am Beckenrand und Turnen an den Geländern sind gefährlich und deshalb nicht erlaubt. Dieses gilt auch für das Stehen oder Laufen auf den Bänken.

12. Im gesamten Bereich des Bades ist das Rauchen verboten.

13. Personen im berauschten Zustand (Alkohol, Drogen, o.ä.) ist jegliche Benutzung des Bades verboten.

14. Das Springen vom Beckenrand ist nur unter Aufsicht gestattet.

15. Jeder Gast hat selbst auf seine Wertgegenstände zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keinerlei Haftung übernommen.

16. Bei Verschmutzungen im Bewegungsbad oder den Umkleideräumen ist sofort das Personal der Schwimmschule Niendorf zu verständigen.

17. Die gestellten Schwimm- und Spielhilfen sind ordentlich und pfleglich zu behandeln und nach Ende der Badezeit/Schwimmzeit an den dafür vorgesehenen Plätzen zu sammeln. Bei vorsätzlichen Beschädigungen kann Schadenersatz gefordert werden.

Sportschutzkonzept Corona-Virus
1. Es gilt die 3-G Regel. Kinder bis 6 Jahre und Schüler unter 14 Jahren benötigen keinen gesonderten Testnachweis.

2. Alle Teilnehmer und Begleiter müssen absolut symptomfrei und gesund sein.

3. Eltern sind in der gesamten Schwimmschule nicht gestattet – auch nicht in den Umkleiden. Bitte warten Sie draußen.

4. Es gibt eine Unisex-Umkleidekabine für alle Teilnehmer. Zeitgleich können sich alle Teilnehmer desselben Kurses in einer Umkleide aufhalten. Bitte ziehen Sie Ihren Kindern die Badesachen möglichst schon unter.

5. Es ist eine Herren- und eine Damentoilette geöffnet. Das Betreten ist nur einzeln und nacheinander erlaubt.

6. An den Kinderkursen nehmen maximal 12 Kinder mit 1 bis 2 Trainern teil.

7. An den Aqua-Gym-Kursen nehmen bis zu 8 Erwachsene mit einem Trainer teil.

8. Die Schwimmschule wird täglich gereinigt und die Ankleideplätze regelmäßig flächendesinfiziert.

9. Die Duschen sind zum Abspülen geöffnet. Bitte kein ausgiebiges Waschen/Einseifen.

10. Das Föhnen ist nicht gestattet.

Organisatorischer Ablauf
1. Einlass ab 5 Minuten vor Kursbeginn. Bitte mit Schuhen direkt in die freie Umkleide gehen. Bitte Rücksicht nehmen. ALLE ELTERN BLEIBEN VOR DER TÜR.

2. Die Teilnehmer betreten die Umkleide einzeln und nacheinander und ziehen sich an einem freien Platz zügig um.

3. Die Schwimmkleidung ist möglichst schon unter der Kleidung zu tragen.

4. Im Anschluss unter der Dusche nass machen und zügig an einen freien Platz in der Schwimmhalle verteilen.

5. Vor und nach dem Kurs wird sich kurz abgeduscht, aber nicht gewaschen und nicht geföhnt!

6. Bitte die Schwimmschule zügig innerhalb von 15 Minuten wieder verlassen.

Stand: September 2021